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[rt_reading_time] Minuten Lesedauer · 20. Oktober 2020
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Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir. Diesen Spruch kennt man noch aus der eigenen Jugend. Umgekehrt lebt man aber auch, um zu lernen – nicht zuletzt in Schulen und Schulungen, die im Erwachsenenalter besucht werden. „Lebenslanges Lernen“ ist zu einem langfristigen Trend geworden, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Laut einer Definition des Europäischen Rates umfasst er „alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen beziehungsweise beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt.“ Ob Online-Marketing-Kurs oder MBA-Fernstudium, Führungskräfteseminar oder Datenschutz-Workshop – immer mehr Berufstätige entscheiden sich dazu, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern. So haben etwa 2019 im Jahresdurchschnitt 390.000 der Über- 15-Jährigen zu vorwiegend beruflichen Zwecken an Kursen teilgenommen, 197.500 davon waren Frauen – wobei sich Letztere häufiger als Männer außerhalb der Arbeitszeit beruflich weiterbildeten.
Lernen lohnt sich
Wer sich für eine Weiterbildung entscheidet, erhöht häufig seine Chancen auf eine höhere Position, eine bessere Bezahlung – oder auch einfach auf einen Job. Der Begriff „Fachkräftemangel“ geistert schon seit langem durch die Wirtschaft, im letzten Jahr gaben bei einer Umfrage unter WKO-Mitgliedsbetrieben 88 Prozent der Unternehmen an, dass sie den Mangel an Fachkräften gespürt hätten. Besonders stark galt das unter anderem im handwerklich-technischen Bereich, in Tourismus, in mittelgroßen Betrieben sowie im Westen des Landes. Dazu kommt, dass laut einer Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages unter 10.000 AbsolventInnen verschiedener Kurse rund zwei Drittel berichteten, dass sie nach der Weiterbildung aufgestiegen sind, einen größeren Verantwortungsbereich erlangt haben oder sich finanziell verbessern konnten. Auch für Unternehmen macht es Sinn, ihren MitarbeiterInnen eine laufende Weiterbildung zu ermöglichen – schon allein deshalb, weil sich Letztere dadurch geschätzt, gefördert und unterstützt fühlen. Die dadurch entstandene Motivation führt zu mehr Produktivität, die getätigte Investition zahlt sich also aus. Dazu kommt, dass die Möglichkeit der Bildungskarenz – die vom Arbeitsmarktservice finanziert wird – dabei helfen kann, einem Burn-out vorzubeugen.
Fortbildung oder Weiterbildung?
Einer der wichtigsten Einflussfaktoren für die Bereitschaft, sich weiterzubilden, ist die bereits vorhandene Grundausbildung – wobei mit steigendem Bildungsniveau auch die Tendenz zum Kurs- und Schulungsbesuch steigt. Allerdings ist Weiterbildung nicht gleich Weiterbildung. Und damit ist jetzt nicht nur die Vielfalt des Angebot gemeint, sondern auch die Tatsache, dass so manche Weiterbildung als „Fortbildung“ bezeichnet wird. Wodurch häufig die Frage auftaucht: Was ist eigentlich der Unterschied? In manchen Bereichen – etwa der medizinischen Pflege oder der Psychotherapie – gibt es zwischen den beiden Begriffen eine klare Trennung: Bei einer Fortbildung steht eine konkrete Weiterqualifizierung im derzeitigen Job im Fokus, also die Vertiefung bestehender Kenntnisse oder die Information über neueste Entwicklungen, die je nach Beruf auch verpflichtend sein kann. Die Weiterbildung hingegen muss nicht in direktem Bezug zum bestehenden Tätigkeitsfeld stehen. Sie dient vor allem dazu, das eigene Qualifikationsprofil auszubauen und auf weitere Bereiche als bisher auszudehnen. Während in Deutschland zwischen den beiden Begriffen klar unterschieden wird, werden sie hierzulande gern vermischt – wobei „Weiterbildung“ das beliebtere Wort ist. „Fortbildung“ heißt es allerdings dann, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht – wobei die Definition laut Steuerbuch 2020 Paragraph 16 folgendermaßen lautet: „Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen (zum Beispiel berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen.“ Die Kosten sind dann als Werbekosten abziehbar – ebenso wie „Ausbildungskosten“ für einen verwandten Beruf, etwa ElektrotechnikerIin und EDV-TechnikerIn oder FriseurIn und FußpflegerIn. Darüber hinaus sind kaufmännische oder bürotechnische „Grundausbildungen“ (zum Beispiel EDV- oder Internetkurse, Erwerb des Europäischen Computerführerscheins, Einführungskurse in Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung oder Steuerlehre) ohne Prüfung einer konkreten Verwertbarkeit im jeweiligen Beruf abzugsfähig.
Gefördertes Digi-Wissen
Womit wir auch schon bei einem nicht unbedeutenden Thema wären. Denn egal, ob Weiter-, Fort- oder Ausbildung – der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen kostet Geld. Damit trotzdem mehr Menschen in den Genuss von zusätzlichem Know-how kommen können, gibt es immer wieder verschiedene Förderungen der Arbeiterkammer oder der WKO, die häufig nach Bundesländern variieren. In Wien soll derzeit der AK-Bildungsgutschein – ein Startkapital von 120 Euro – den AK-Mitgliedern den Zugang zur Weiterbildung und den Einstieg in die digitale Arbeitswelt erleichtern. Erweitert wird der Gutschein durch einen Digi-Bonus in derselben Höhe. Er gilt für alle Kurse, die in den Programmen der jeweiligen Bildungseinrichtungen ein „AK extra Digi-Bonus“-Logo tragen. Darüber hinaus dürfen sich Mütter über einen Zusatz von 50 Euro freuen, der für Eltern in Karenz angeboten wird – und über viele Kurse mit Kinderbetreuung. Wer seinen Lehrabschluss nachholen möchte, bekommt ebenfalls einen Bildungsgutschein im Wert von 170 Euro. Aber auch in anderen Teilen Österreichs wird Lernfreudigen finanziell unter die Arme gegriffen. Ein Beispiel: Am Digital Campus Vorarlberg erhalten AK-Mitglieder bei der Teilnahme an Studiengängen und Kursen eine Förderung auf bis zu 50 Prozent der Kosten. An neuen Förderprogrammen, die auf die spezielle Situation dieses Jahres abgestimmt sein sollen, wird gerade beim WIFI gebastelt – schließlich brauchen coronabedingt mehr Menschen als sonst Weiterbildungsmöglichkeiten, während gleichzeitig bei vielen gerade jetzt das Geld in der Kasse fehlt. In vielen Fällen zahlt auch die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber die Bildungskosten. Dann ist die Sorge, dass sie nach einer Kündigung rückerstattet werden müssen, häufig unbegründet. Denn seit dem 16.3.2006 gilt: Die Firma darf nur einen Rückersatz fordern, wenn dieser zuvor für eine konkrete Ausbildung schriftlich vereinbart wurde. Eine allgemeine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag ist noch zu wenig.
Bildungshunger à la carte stillen
Bleibt noch die Frage, welche Weiterbildung für einen selbst sinnvoll ist. Am besten verschafft man sich erst einmal einen Überblick – etwa auf den Webseiten von Arbeiterkammer, WIFI, BFI oder bifeb. Auch auf oesterreich.gv.at findet man viele weiterführende Links. Und auf erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung kann man gezielt nach Förderungsprogrammen suchen, die zum eigenen Lernziel passen. Apropos Lernziel: Besonders beliebt – weil zukunftsträchtig – sind derzeit Weiterbildungen in Webdesign, App-Entwicklung und Programmiersprache, etwa Java Plus. Aber auch Online-Marketing und E-Commerce boomen. Und wenn all diese Bereiche durch den großen Hype demnächst schon wieder abgedeckt sein sollten? Dann muss man sich eben wieder einen neuen Wissensbereich aussuchen – und sich am besten darüber freuen, dass man laufend seinen Horizont erweitert. Schließlich ist das ja das Grundprinzip des lebenslangen Lernens: Man lernt nie aus.
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