Seit Dienstag vergangener Woche gilt in Österreich ein harter Lockdown – das wirtschaftliche Leben steht in ähnlicher Weise still wie wir es schon aus dem Frühjahr kennen. Mit einem Umsatzersatz sollen die vom Lockdown betroffenen Betriebe entschädigt werden. Bis zu 80 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 bekommen sie vom Staat ersetzt. 80 Prozent gibt es jedoch nur für die Gastronomie, Hotels und sogenannte »körpernahe Dienstleister« wie Friseure oder Tätowierer. Handelsbetriebe erhalten Auszahlungen in unterschiedlicher Höhe, entweder 20, 40 oder 60 Prozent ihres Umsatzes aus dem November des Vorjahres. Nach Aussagen des BMF wurden zur Ermittlung des anzuwendenden Prozentsatzes der branchentypische Rohertrag, ein nach vergleichbaren Maßnahmen im Frühling festgestellter Nachzieheffekt und der Effekt der Verkaufbarkeit von Waren im Sinne von Saisonalität und Verderblichkeit herangezogen.

Barbara Huber © kunstfotografin.at

Barbara Huber ist Unternehmens- und Steuerberaterin und kritisiert, dass der Umsatz aus dem November des Vorjahres nicht immer die passende Größe ist, da es im Dienstleistungsbereich oft so ist, dass die Bezahlung erst später, also möglicherweise erst im Dezember, beim Dienstleister eintrifft. »Daraus ergeben sich Verschiebungen, die Probleme machen können«, fasst sie zusammen. Kritik am Umsatzersatz gab es außerdem, weil es der Gastronomie nach wie vor erlaubt ist, Speisen zur Abholung anzubieten und andere Branchen, die in manchen Fällen auch noch weniger Umsatzersatz erhalten, das nicht tun dürfen. Schwierig sei die Situation außerdem für vorgelagerte Branchen, die keinen Umsatzersatz bekommen, weil sie ihre Geschäfte offen halten dürfen. »Davon sind unter anderem Zulieferer stark betroffen, weil sie zwar nicht schließen müssen, aber kaum Kunden haben. Aber auch Fotograf:innen und viele andere«, so Huber. Außerdem ist ihrer Meinung nach, auch aus anderen Gründen als den schon angesprochenen Verschiebungen, der Umsatz von November 2019 nicht immer aussagekräftig. »Es kann zum Beispiel sein, dass ein Massageinstitut im Vorjahr nur einen Standort hatte und jetzt zwei Standorte betreibt. Es ist insgesamt also ein sehr langer Rückblick«, erklärt die Expertin und fügt hinzu: »Wenn man sich immer nur einen 30-tägigen Zeitraum anschaut, kann es zu Unschärfen kommen. Es wird also nicht immer die Realität eines Unternehmens abgebildet.«

Dass Ungerechtigkeiten entstehen könnten, weil die Gastronomie schon zwei Wochen vor den meisten anderen schließen musste, muss Barbara Huber klar verneinen. »Es wird immer der Umsatz vom November des Vorjahres genommen, durch 30, also die Kalendertage, dividiert und dann mit dem Betrachtungszeitraum multipliziert.« Als durchaus positiv hebt sie hervor, dass das Formular sehr unbürokratisch anmutet und man es ohne Steuerberater:in einreichen kann. »Ein deutlicher Unterschied zu vielen anderen Formularen, die wir in diesem Zusammenhang schon gesehen haben«, so Huber. Sollte es nun auch mit den Auszahlungen so schnell und unkompliziert funktionieren, wäre das ebenfalls ein Pluspunkt.