Natalie Harsdorf wurde von der Universität Wien zur Honorarprofessorin ernannt – als Anerkennung für ihre umfassende Lehr-, Publikations- und Prüfungstätigkeit im Europarecht. Seit November 2023 leitet sie die Bundeswettbewerbsbehörde und setzt sich dort für eine faire und konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ein. In ihrer Arbeit verbindet sie nationale Wettbewerbspolitik mit europäischem Recht und internationaler Zusammenarbeit. So trägt sie dazu bei, den europäischen Binnenmarkt stark und wettbewerbsfähig zu gestalten.

Im Dachgeschoss des Juridicums eröffnete Dekanin Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud die Feierlichkeiten und erläuterte die Bedeutung von Honorarprofessuren sowie die hohen fachlichen Anforderungen, die mit dieser Auszeichnung verbunden sind. Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner hob anschließend den beruflichen Weg Harsdorfs hervor. Als erste Frau an der Spitze ihrer Behörde habe sie nicht nur eine wichtige Position eingenommen, sondern auch eine Vorbildfunktion übernommen. Harsdorf vermittle europäisches Recht nicht allein theoretisch, sondern setze dessen Grundsätze auch in der Praxis um. Die Honorarprofessur ermögliche es, diese Erfahrung und Haltung verstärkt in die universitäre Lehre einzubringen.

Auch EU-Kommissar Dr. Magnus Brunner betonte die besondere Bedeutung der Auszeichnung am Ort von Harsdorfs früherem Studium. Sie gebe dem österreichischen Wettbewerbsrecht „ein Gesicht und eine Stimme“ und schaffe es, komplexe juristische Zusammenhänge auch einem Publikum außerhalb der Fachwelt näherzubringen. Ein funktionierender Wettbewerb sei dabei weit mehr als eine wirtschaftspolitische Voraussetzung: Er bilde ein gemeinsames Gut und trage wesentlich dazu bei, den europäischen Binnenmarkt funktionsfähig zu halten.

Drei Brücken zwischen Recht, Forschung und Praxis

Dr. Albert Posch, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, ordnete die Honorarprofessur in Harsdorfs bisherigen Werdegang ein. Anhand gemeinsamer beruflicher Erfahrungen, darunter die Donau-Chemie-Sache, erinnerte er an ihr frühes und engagiertes Plädoyer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Harsdorf verbinde drei zentrale Bereiche miteinander: das Unionsrecht und das nationale Recht, die wissenschaftliche Auseinandersetzung und die juristische Praxis sowie die österreichische Wettbewerbscommunity und internationale Netzwerke.

Univ.-Prof. Dr. Thomas Jaeger verwies auf Harsdorfs langjährige Beziehung zum Institut. Diese reicht von ihrer Mitarbeit im ELMC-Team und ihrer Tätigkeit als Studienassistentin bis zu ihrer umfassenden Lehr- und Prüfungstätigkeit im Europa- und Kartellrecht. Dass Harsdorf in ihrem beruflichen Umfeld häufig eine Vorreiterrolle einnehme, zeige sich sowohl in ihren Funktionen als auch in ihren Ideen.

Europäischer Dialog als Grundlage

Die Bedeutung des grenzüberschreitenden Austauschs unter Juristinnen und Juristen stellte auch Rechtsanwalt Dr. Ingo Brinker von der Studienvereinigung Kartellrecht in den Mittelpunkt. Gegenseitiger Respekt sei eine wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit in Europa – und eine Haltung, die Harsdorf verkörpere. Sie setze sich für einen offenen Dialog in internationalen Foren wie dem International Competition Network (ICN) und dem European Competition Network (ECN) ein.

Aktuelle Entwicklungen, darunter die jüngste Entscheidung des US Supreme Court im Fall „Slaughter“, unterstrichen laut Brinker die Relevanz eines europäischen Ansatzes, der Wettbewerb und Recht konsequent in rechtsstaatliche Strukturen einbettet.

Dank für Vertrauen und Zusammenarbeit

Die feierliche Verleihung nahm Dekanin Zöchling-Jud vor. In ihren Dankesworten betonte Hon.-Prof. Dr. Natalie Harsdorf das entgegengebrachte Vertrauen und die enge Zusammenarbeit zwischen Universität, beruflicher Praxis und Institutionen. Beim anschließenden Empfang bot sich den Gästen Gelegenheit, die Gespräche über die Zukunft des Europarechts und des Wettbewerbs fortzusetzen.

Institut Europarecht, Universität Wien
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