StartMoneyInvestWenn Frauen Firmen führen: Fakten & Hintergründe

Wenn Frauen Firmen führen: Fakten & Hintergründe

(Advertorial) Sorgen Frauen in Führungspositionen wirklich für bessere Aktienkurse? Mehr über aktuelle Erkenntnisse – und was wir daraus fürs Investieren lernen.

Diese These klingt auf den ersten Blick gewagt, hat aber eine berechtigte Grundlage. Laut einer Studie der Analysefirma S&P von 2019 erzielten Unternehmen mit weiblichen CEOs und CFOs im Vergleich zum Marktdurchschnitt eine bessere Aktienkursentwicklung. In den 24 Monaten nach ihrer Ernennung verzeichneten weibliche CEOs eine um 20% höhere Aktienkursdynamik. Diese Ergebnisse sind wirtschaftlich und statistisch signifikant.

Es gibt zahlreiche Erklärungsmodelle, warum heutzutage ausgerechnet Firmen, die einen höheren Frauenanteil in Entscheidungspositionen haben, mitunter profitabler wirtschaften. Ein Ansatz ist der, dass Frauen von vornherein höhere Standards erfüllen müssen als Männer, um in Führungspositionen besetzt zu werden. Daher sind jene, die es ganz nach oben schaffen, keine „Quotenfrauen“, sondern hocheffiziente Führungspersonen.

Diversität als Schlüssel zum Erfolg?

Ein anderer Ansatz packt das Thema direkt an der Wurzel: Frauen als Entscheidungsträgerinnen tendieren laut der S&P-Studie dazu, auch anderweitig im Unternehmen eine größere Balance der Geschlechter, mehr Inklusion und Diversität zu etablieren. Und tatsächlich lässt sich feststellen, dass diese Aspekte für Unternehmen und MitarbeiterInnen nicht nur „nice to have“ sind, sondern auch positive Faktoren für die wirtschaftliche Performance darstellen. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens McKinsey von 2019 übertrafen Unternehmen mit höherer ethnischer und kultureller Diversität Unternehmen, die in dieser Hinsicht zu den Schlusslichtern zählten, in Bezug auf die Rentabilität um mehr als ein Drittel. Aber wie stellt man die Bedingungen dafür her?

Von „Female Leadership“ bis „Happy @ Work“

Die Möglichkeiten beginnen bei der erwähnten Geschlechtergerechtigkeit, enden aber nicht damit. Denn Diversität hat viele Gesichter und kann sich beispielsweise auf den ethnischen Hintergrund, die Nationalität oder auch das Alter beziehen. Eine Durchmischung in diesen Bereichen kann aus verschiedensten Gründen ein Baustein für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sein. Auch die Einbindung von Menschen mit Beeinträchtigungen und die gezielte Nutzung von deren Fähigkeiten können ein Erfolgsrezept darstellen. Außerdem setzt sich die Erkenntnis durch, dass Unternehmen natürlich von der allgemeinen Zufriedenheit der MitarbeiterInnen profitieren.

Impact Investing als nachhaltiger Trend

Weil immer mehr Menschen einen direkten Einfluss auf die moderne Arbeitswelt nehmen wollen, erfreut sich das sogenannte Impact Investing wachsender Beliebtheit. Damit sind Investments gemeint, die neben finanziellen Renditen auch positive gesellschaftliche Auswirkungen beabsichtigen. Diese beiden Effekte funktionieren nachweislich gut zusammen, der Trend boomt daher zu Recht. Wie Impact Investing in der Praxis verwirklicht werden kann, zeigt der Fonds ERSTE FAIR INVEST. Er unterstützt soziale Ziele, indem er in ausgewählte Unternehmen investiert, die einen aktiven Beitrag zum Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten. Im Fokus des Fonds stehen drei Bereiche: „Gesellschaft“, „Gesundheit und Wohlbefinden“ sowie nicht zuletzt „Arbeit“ mit allen beschriebenen Facetten.

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—– Warnhinweise gemäß InvFg 2011 ——

Der ERSTE FAIR INVEST kann aufgrund der Zusammensetzung des Portfolios eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Anteilswerte können auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt sein.

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Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie die Wesentliche Anlegerinformation/KID sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten AnlegerIn kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen die Wesentliche Anlegerinformation/KID erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rightsabrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

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