Wer an die Lohnschere zwischen Frauen und Männern denkt, hat dabei normalerweise die Privatwirtschaft im Kopf. Wie eine Untersuchung des Rechnungshofes zeigt, sollte hier allerdings noch eine weitere Ebene mitgedacht werden – nämlich die Gruppe der Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand. 423 Unternehmen und Einrichtungen des Bundes hat der Rechnungshof für den »Einkommensbericht 2017 und 2018« geprüft.

Das Ergebnis gibt auf den ersten Blick Anlass zur Freude, denn in den Vorstands- und Geschäftsführungsetagen ist der Frauenanteil während dieses Zeitraums um rund einen Prozentpunkt und damit auf 21,6 Prozent angestiegen. Was die Gehälter angeht, zeigt sich jedoch weiterhin ein lückenhaftes Bild: Die Einkommen weiblicher Vorstände und Geschäftsführerinnen betrugen im Schnitt über alle Branchen hinweg 180.285 Euro. Damit erreichten die Frauen in diesen Positionen nur rund 79,4 Prozent der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen, die bei 227.179 Euro lagen. Doch auch hier lässt ein kleiner Lichtblick einen weiteren Funken Hoffnung für den kommenden Bericht des Rechnungshofes zu, denn die Entlohnung weiblicher Führungskräfte in staatsnahen Unternehmen verbesserte sich im Vergleich zur Bezahlung der Männer ebenfalls um knapp einen Prozentpunkt.

Wie die Tageszeitung Die Presse berichtete, stuft SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek diese Entwicklung dennoch als »alarmierend« ein. Sie fordert ein Lohngesetz nach dem Vorbild Islands. Das bedeutet, dass, angelehnt an das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, Unternehmen sachlich rechtfertigen müssen, wenn Frauen weniger als das bekannte Durchschnittsgehalt verdienen.