Die Forderungen nach einer Offenlegung von Gehaltsinformationen nehmen zu. In Hinblick auf eine gleichberechtigte und faire Bezahlung – Stichwort Gender-Pay-Gap – stellt Gehaltstransparenz eine wichtige Maßnahme dar. Der Gehaltsreport der Recruiting-Plattform Stepstone gibt eine Orientierung zu den Gehältern in Österreich und Deutschland.
Sinkende Gehaltszufriedenheit
Das mittlere Bruttoeinkommen von Beschäftigten in Österreich liegt bei 50.633 € im Jahr, eine Steigerung von 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die höchsten Gehälter zahlt die Pharmaindustrie (66.547 €), die niedrigsten das Gastgewerbe (38.000 €), und je größer das Unternehmen, desto höher die Gehälter.
Abgenommen hingegen hat die allgemeine Gehaltszufriedenheit. Im Jahr 2023 peilt jede:r Zweite eine Gehaltsverhandlung an, besonders die Jüngeren planen, mehr Geld zu fordern.
Österreicherinnen verdienen im Schnitt 8.340 € weniger
Der unbereinigte Gender-Pay-Gap beträgt 15,5 Prozent (+/- 3 %). Eine vollzeitbeschäftigte Frau verdient also im Schnitt um 8.340 € weniger als ihr männliches Pendant. Ein Teil lässt sich damit erklären, dass Frauen in niedriger bezahlten Berufen tätig sind, weniger Berufserfahrung oder keine Führungsverantwortung haben, der größere Anteil ist aber nicht über statistische Merkmale erklärbar. Letzteres ergibt einen bereinigten Gender-Pay-Gap von 11,3 Prozent. Männer verdienen laut dem Datensatz um 6.272 € pro Jahr mehr als Frauen mit identischen Charakteristika.
Gender-Pay-Gap in Deutschland ist geringer
Das Durchschnittsgehalt in Deutschland liegt laut Stepstone derzeit bei 53.118 € pro Jahr. Zu den Top-Branchen gehören das Bankwesen (57.631 €), gefolgt von Luft- und Raumfahrt (56.153 €) und der Pharmaindustrie (54.822 €). Die Branche mit dem niedrigsten Gehalt ist, ebenso wie in Österreich, das Gastgewerbe mit einem mittleren Bruttoeinkommen von 34.195 €. Mit 13,06 Prozent ist der unbereinigte Gender-Pay-Gap etwas geringer als in Österreich, der bereinigte betrug 6,82 Prozent.
Gesetzliche Maßnahmen zur Schließung des Gender-Pay-Gaps
In Deutschland gibt es seit 2017 das sogenannte Entgeldtransparenzgesetz, das die Durchsetzung von „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ unterstützen soll. Eine Evaluierung im September 2023 hat gezeigt, dass nur vier Prozent der befragten Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht haben. Weiterentwicklungen und Anpassungen sollen die Maßnahme in Zukunft effektiver machen.
Im April dieses Jahres hat der Rat der Europäischen Union (EU) eine Entgelttransparenz-Richtlinie final angenommen, die vorschreibt, dass bis spätestens Juni 2026 alle EU-Staaten starke Transparenzinstrumente einführen müssen. Die Regelung sieht zum Beispiel vor, dass alle Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegenüber ihren Arbeitgeber:innen haben. Damit können sie in Erfahrung bringen, wie sie im durchschnittlichen Vergleich zu ihren Kolleg:innen entlohnt werden.
Außerdem müssen Arbeitgeber:innen ab 100 Mitarbeiter:innen Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen. Zeigt sich dabei ein Gender-Pay-Gap über fünf Prozent, müssen in einer Entgeltbewertung die Gründe dafür analysiert und Abhilfe geschaffen werden.