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Erfolgreiche betriebliche Vorsorge

Von Pensionskassenlösungen profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen. Sabine Koszteczky, Leiterin des Bereichs „Markt und Kunde“ bei Valida, betont vor allem den österreichischen Aufholbedarf und zeigt Möglichkeiten zur Ertragssteigerung von Zusatzpensionen auf.

Wie hoch ist laut Ihrer Beobachtung das Bedürfnis, zusätzlich vorzusorgen?

Einer Studie zufolge rechnen 76 Prozent der Frauen damit, dass ihre staatliche Pension nicht ausreichen wird. Berufstätige Frauen schätzen ihre späteren verfügbaren finanziellen Mittel im Ruhestand durchschnittlich auf EUR 1.021 pro Monat.

Sie sind für die Valida Pensionskasse tätig. Können sich die Arbeitnehmer*innen von heute auf eine ausreichende Zusatzpension aus der zweiten Säule verlassen?

Eine klare Mehrheit kann das aktuell leider noch nicht, da lediglich rund 20 Prozent aller Arbeitnehmer*innen und 10 Prozent aller Pensionist*innen einen Pensionskassenvertrag durch einen gegenwärtigen oder ehemaligen Arbeitgeber haben. Außerdem stammen nur rund 5 Prozent der laufenden Pensionen aus der zweiten Säule des österreichischen Pensionssystems – der betrieblichen Pensionsvorsorge.

Was muss getan werden, um hier aufzuholen?

Es fehlt in den meisten Kollektivverträgen an grundsätzlich verpflichtenden Pensionskassenlösungen – so zum Beispiel im KV für Handelsangestellte. Gerade im Handel arbeiten statistisch mehrheitlich Frauen, die somit auch keine Zusatzpensionen aus der zweiten Säule erhalten werden können. Den größten Aufholbedarf haben aber unabhängig von KVs viele österreichische Unternehmer*innen, da der wesentliche Vorteil einer Pensionskassenlösung noch nicht genutzt wird. Wer heutzutage qualifizierte Mitarbeiter*innen für sein Unternehmen gewinnen und langfristig binden möchte, bietet neben fairem Gehalt zusätzlich attraktive Benefits. Dabei werden betriebliche Vorsorgelösungen durch Arbeitnehmer*innen besonders geschätzt und daher in Zukunft verstärkt gefordert sein.

Was empfehlen Sie jenen Frauen, die fürchten, dass die Beiträge der Arbeitgeber in bestehende Pensionskassenlösungen nicht ausreichen werden, um daraus eine Zusatzpension in angemessener Höhe zu generieren?

Die meisten Pensionskassenverträge sehen die Möglichkeit vor, das Guthaben neben den Beiträgen der Arbeitgeber mit sogenannten Eigenbeiträgen aufzubessern. Die zusätzlichen Eigenbeiträge durch Arbeitnehmer*innen werden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro jährlich mit einer staatlichen Prämie von zurzeit 4,25 Prozent gefördert, die in der aktuellen Zinslage einen absoluten Mehrwert darstellen. Die daraus resultierende Betriebspension aus diesen prämienbegünstigten Beiträgen ist außerdem zu 100 Prozent steuerfrei.

Fotomaterial© Raiffeisen

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