41% bekommen Frauen in Österreich durchschnittlich weniger Pension als Männer. Das sind monatlich rund 860 Euro. Wie Arbeitgeber die finanzielle Gesamtversorgung von Frauen im Alter verbessern können.
Die Gründe für geringere Pensionen liegen auf der Hand: Durch Babypausen, niedrigere Löhne und häufigere Teilzeitarbeit bekommen viele Frauen eine niedrige staatliche Pension. Auch Jahre ohne oder mit sehr niedrigem Einkommen bzw. Teilzeitbeschäftigung fallen nämlich in die Durchrechnung und verringern die staatliche Pensionshöhe deutlich.
Arbeitgeber setzen auf zukunftsorientierte Sozialleistungen
Verantwortungsvolle Unternehmen können aber gegensteuern: Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten sie den Mitarbeiter:innen nicht nur eine zukunftsorientierte Sozialleistung, sondern auch eine spätere Zusatzpension durch eine Pensionskasse. Diese wird künftig notwendig sein, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Für Unternehmen, die besonderen Wert auf Diversity, Genderfairness und soziale Gerechtigkeit in ihrem Unternehmen legen, gibt es dafür mit der VBV fair:pension nun sogar ein eigenes Pensionsmodell der größten heimischen Pensionskasse, der VBV-Pensionskasse.
Baustein gegen Fachkräftemangel
Neben dem sozialen Aspekt wird es für viele Unternehmen aufgrund des Fachkräftemangels auch immer wichtiger, junge und gut qualifizierte Mitarbeiter:innen zu finden und langfristig zu binden. Die VBV fair:pension ist hierfür ein wichtiger Baustein, um sich als a raktives, modernes Unternehmen zu positionieren und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Fokus auf Genderfairness und sozialer Gerechtigkeit
Die VBV fair:pension ist ein Pensionsmodell, das bestimmte Gruppen besonders berücksichtigt. Geringverdiener:innen und Teilzeitbeschä igte, und dadurch indirekt viele Frauen, werden in diesem Modell überproportional gefördert.
Die wichtigsten Eckpunkte:
– Beiträge, die während einer Karenz nicht gezahlt wurden, werden bei Wiedereinstieg nachentrichtet.
– Die Pensionshöhe wird mit sogenannten Unisex-Tafeln berechnet, sodass bei gleichem Kapitalstand und gleichen Rahmenbedingungen alle eine Pension in gleicher Höhe erhalten, unabhängig vom Geschlecht. So wird die finanzielle Situation im Alter auch für jene verbessert, die etwa durch Teilzeit oder Karenz eine geringe staatliche Pension bekommen.
– Ein weiterer Aspekt der VBV fair:pension ist die Gleichstellung beim Hinterbliebenenübergang. Im Todesfall werden nicht nur Ehepartner:innen als Hinterbliebene berücksichtigt, sondern auch eingetragene Partner:innen oder Lebensgefährt:innen, auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Damit können moderne Unternehmen punkten, und ein klares Zeichen für die Gleichstellung aller setzen.