Gendern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Zwischen Sprachpolitik und Unabhängigkeit
Ein Sternchen im Wort und plötzlich beschweren sich zahlreiche Zuschauer*innen. Genau das war im deutschen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) der Fall. Auf genderneutrale Sprache in der ARD und im ZDF folgte Kritik von Sprachwissenschaftler*innen. Auch politisch wird nun ein Genderverbot diskutiert.
Denn der Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer springt jetzt auf den Zug auf und denkt über ein Verbot nach. Innerhalb seines Ministeriums hat Wolfram Weimer das Gendern bereits untersagt. Nun drängt er auch alle öffentlich geförderten Institutionen wie Museen, Stiftungen oder den Rundfunk zu einem Genderverbot.
Denn bereits 2022 positionierten sich Sprachwissenschaftler*innen aus ganz Deutschland gegen geschlechtergerechte Sprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie kritisierten Gendern als ideologisch und gesellschaftlich spaltend und forderten eine Neubewertung des Sprachgebrauchs im ÖRR. Trotz dieser Kritik halten ARD und ZDF an ihrer Praxis fest: Es gibt keine einheitliche Vorgabe, doch viele Redaktionen setzen weiterhin auf inklusive Sprache, um möglichst alle anzusprechen.
Wolfram Weimer ist parteiloser Verleger, Publizist und seit Mai 2025 Kulturstaatsminister der Bundesregierung. Er gilt als konservativer Quereinsteiger, der als Vertrauter von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Amt kam. „Es geht dabei um eine gemeinsame Verantwortung für die Verständlichkeit staatlich geförderter Kommunikation“, sagt der parteilose Politiker gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Schreibweisen wie Teilnehmer:innen, Zuschauer*innen oder Leser_innen wären dann untersagt. Denn es sei die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine leicht verständliche und in der Bevölkerung akzeptierte Sprache zu wählen. Das sei beim Gendern nicht der Fall.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert das Vorhaben des Ministers. Es stehe ihm nicht zu, in die Rundfunkfreiheit einzugreifen. Die Redaktionen im ÖRR müssten weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob sie gendern wollen. Eine staatliche Bevormundung sei hier vollkommen unangebracht.
Und das auch aus gutem Grund. Nach den Erfahrungen mit staatlicher Propaganda im Nationalsozialismus wurde das Prinzip der Staatsferne eingeführt. Das bedeutet für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Die Regierung darf nicht bestimmen, was gesendet wird und auch nicht wie gesprochen und geschrieben wird. Wenn Politiker*innen anfangen, über Gendern im Rundfunk zu entscheiden, rückt das System näher an staatlich kontrollierte Medien. Außerdem ist in Deutschland die Medienfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Was bedeutet: Der Staat darf auch keine inhaltlichen Vorgaben machen – darunter fällt auch die Sprache, denn sie ist Teil der journalistischen Gestaltung.
Wenn Redaktionen Gendern als sinnvoll erachten, um eine möglichst breite Bevölkerung anzusprechen, ist das nicht nur legitim, sondern vor allem im Sinne des modernen Zeitgeists. Schließlich wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk von genau dieser Bevölkerung finanziert. Umso naheliegender ist es, dass sich auch alle angesprochen und mitgemeint fühlen. Genau darin liegt schließlich der Bildungs- und Repräsentationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.