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Betriebliche Vorsorge: Für Frauen besonders vorteilhaft

Was Arbeitnehmerinnen tun können, um ihre spätere Zusatzpension aufzubessern, verrät Mag. Sabine Koszteczky, Leiterin des Bereichs „Markt und Kunde“ der Valida Vorsorge Management.

Eine klare Mehrheit der Arbeitnehmer:innen von heute können sich leider nicht auf eine ausreichende Zusatzpension aus der zweiten Säule freuen. Nur knapp mehr als 20 % aller unselbständig Erwerbstätigen und nur etwa 10% aller Pensionist:innen haben einen Pensionskassenvertrag durch einen gegenwärtigen oder ehemaligen Arbeitgeber. Nur rund 5 % der laufenden Pensionen stammen aus der zweiten Säule.

Wir wissen aus unseren Umfragen, dass vor allem Frauen finanzielle Vorsorge dringend nötig haben. 76 % der Frauen rechnen nicht damit, dass ihre spätere staatliche Pension ausreichen wird. Berufstätige Frauen schätzen ihre späteren verfügbaren finanziellen Mittel im Ruhestand durchschnittlich auf nur € 1.021 pro Monat.

Vorsorge mit Eigenbeiträgen

Deshalb empfehlen wir vor allem Frauen, bei ihren Arbeitgebern proaktiv nach einer Pensionskassenlösung für alle Mitarbeiter:innen zu fragen, um später daraus eine Zusatzpension zu beziehen. Die meisten Pensionskassenverträge sehen die Möglichkeit vor, das Guthaben mit sogenannten Eigenbeiträgen aufzubessern. Die Eigenbeiträge werden bis zu einer Höhe von € 1.000 jährlich zusätzlich mit einer staatlichen Prämie von zurzeit 4,25% gefördert und sind, wenn sie als Pension ausgezahlt werden, steuerfrei.

Mehr Infos über Eigenbeiträge

Sinnvolle Verwendung der Abfertigung Neu

Eine weitere Möglichkeit für alle berufstätigen Frauen, ihre spätere Pension aufzubessern, ist die Nutzung der Abfertigung Neu als lebenslange steuerfreie Zusatzpension. Spätestens zum Pensionsantritt ist es möglich, die Abfertigung Neu von der Betrieblichen Vorsorgekasse in eine Pensionskasse* oder Pensionszusatzversicherung zu übertragen, um somit die Pensionslücke zu reduzieren. Dies passiert aktuell noch in viel zu geringem Ausmaß. Wir wissen aus unseren Daten, dass dies als alleinige Maßnahme nicht ausreicht. Es ist aber ein weiterer Schritt, um sein Einkommen in der Pension zu sichern. Fest steht, dass ohne private oder betriebliche Vorsorge durch den Arbeitgeber die Sicherung eines Mindestmaßes an Wohlstand im Ruhestand schwierig werden kann.

Forderung: Bessere Kollektivverträge

Auf Ebene der politischen Interessensvertreter:innen hoffen wir vor allem auf breite Einsicht, dass betriebliche Vorsorge eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen darstellt und deshalb künftig in möglichst allen Kollektivverträgen berücksichtigt werden sollte. Kollektivverträge von Branchen, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, sehen auffallend selten Pensionskassenlösungen vor. So werden beispielsweise Handelsangestellte großteils keine Zusatzpension aus der zweiten Säule erhalten. Deshalb informieren wir aktuell Unternehmer:innen aller Branchen verstärkt über die zahlreichen Vorteile einer Pensionskassenlösung, welche leider noch nicht allen bekannt sind: Wer qualifizierte Mitarbeiter:innen für sein Unternehmen gewinnen und langfristig binden möchte, benötigt attraktive Gehaltszusätze. Betriebliche Vorsorgelösungen sind Umfragen zufolge bei Arbeitnehmer:innen besonders beliebt. Außerdem spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten und kann Pensionskassenbeiträge steuerlich abschreiben.


* für das Einbringen in eine Pensionskasse ist aktuell noch notwendig, dass man im Zuge seines Berufslebens bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, der für seine Mitarbeiter:innen eine Pensionskasse implementiert hat.

 

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