Seit 13 Jahren befindet sich Britney Spears unter der Vormundschaft ihres Vaters, Jamie Spears. Nach monatelangem, öffentlich ausgetragenem Rechtsstreit hat dieser nun bekannt gegeben, als Spears‘ Vormund zurückzutreten. Könnte so etwas auch in Österreich passieren?
Britney Spears‘ Vater will offenbar als ihr Vormund zurücktreten. Grund dafür sei der „öffentliche Streit“ mit seiner Tochter, dies geht laut US-Medien aus Gerichtsunterlagen des zuständigen Gerichts in Los Angeles hervor. Seit Jahren kämpft die US-Sängerin um einen Austausch ihres Vormundes. Sie weigert sich seit 2019 auf der Bühne aufzutreten und zu arbeiten, solange sich nichts ändere. Britney Spears habe Angst vor ihrem Vater, er würde die Entfernung ihrer Verhütungsspirale verbieten und ließe es nicht zu, dass sie ihren Verlobten heirate. Zudem bekommt sie laut eigenen Angaben lediglich 1.500 US-Dollar „Taschengeld“ aus ihrem persönlichen Vermögen, während sich ihr Vater monatlich 16.000 US-Dollar ausbezahlen ließe.
Träume durch Vormundschaft zerstört
Die 39-jährige Britney Spears steht seit 2008 unter der Vormundschaft ihres Vaters. Nach einem psychischem Zusammenbruch infolge privater und beruflicher Probleme, stellte ihr Vater einen Eilantrag auf Vormundschaft über seine Tochter. Seitdem verfügt Spears nicht mehr über ihr eigenes Vermögen, kann keine Entscheidungen über ihre Karriere, Gesundheit oder ihr Privatleben treffen. „Die Vormundschaft hat meine Träume zerstört,“ schreibt Britney Spears in einem emotionalen Instagram-Posting. Deshalb wehrt sie sich gegen das US-amerikanische Vormundschaftssystem und ist dabei nicht die einzige. Auch Amanda Bynes ist als Teenagerin berühmt geworden und wurde aufgrund von Exzessen im Jahr 2013 unter die Vormundschaft ihrer Eltern gestellt. 2020 bekämpfte Bynes die Vormundschaft vor Gericht, die gerichtliche Entscheidung darüber ist jedoch nicht öffentlich bekannt.
Vormundschaft über Frauen
Spears steht ungewollt unter der Vormundschaft ihres Vaters, Bynes unter der ihrer Eltern. Dass Frauen gezwungenermaßen unter der Vormundschaft eines männlichen Familienmitglieds stehen, war bis in das 18. Jahrhundert üblich. Die Geschlechtsvormundschaft wurde durch den Vater, den Bruder oder den Ehemann ausgeübt. Frauen wurden nicht als autonome, mündige Menschen wahrgenommen, sondern behandelt, als wären sie entscheidungsunfähig. Diese Art der Vertretung ist der Inbegriff des Familienpatriarchats. Heute ist dies rechtlich zwar unvorstellbar, jedoch stellt die Tatsache, dass Spears kein Mitspracherecht über ihren Vormund hat, einen Missstand dar.
Andere Gesetzeslage in Österreich
Würde Britney Spears in Österreich leben, würde der „Free Britney“-Fall anders aussehen. Hier ist die sogenannte Erwachsenenvertretung auf drei Jahre befristet und muss gerichtlich auf ihre Notwendigkeit überprüft werden, wenn sie verlängert werden soll. Außerdem haben Vertretene ein Mitspracherecht darüber, wer sie vertreten soll. Die Vertretung hat zudem die Wünsche und Vorstellungen der Person zu berücksichtigen und wird gerichtlich kontrolliert. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Erwachsenenvertretung auch nur für bestimmte Lebensbereiche wie etwa die Vermögensverwaltung bestellt werden kann. Sollen medizinische Entscheidungen getroffen werden, muss in jedem einzelnen Fall begutachtet werden, ob die vertretene Person die Risiken und Alternativen der Behandlung oder des Eingriffs abschätzen kann. Nie kann die Vertretung über das gesamte Leben der vertretenen Person bestimmen, wie es in den USA der Fall ist.
Gesetzes-Initiative infolge von #Free Britney
In den Vereinigten Staaten gibt es jetzt immerhin einen überparteilichen Gesetzesvorschlag, der eine Änderung des „kaputten Vormundschaftssystems“ in den USA bewirken soll. Demnach soll es vertretenen Personen möglich sein, einen anderen Vormund als den gerichtlich zugewiesenen zu beantragen ohne Missbrauch nachweisen zu müssen. Diese Initiative wurde durch die hohe mediale Aufmerksamkeit der „Free Britney“-Bewegung möglich und könnte – sofern sie durchgesetzt wird – weitere (Persönlichkeitsrechte verletzende) Fälle, wie jenen von Britney Spears, verhindern.